Weithin wird vermutet, der gewerbliche Grundstückshandel entfalte eine Sogwirkung für alle privat gehaltenen Objekte. Dies ist nicht der Fall. Bei Ent- oder Bestehen eines gewerblichen Grundstückshandels stellt die Frage, ob auch weitere…
Weithin wird vermutet, der gewerbliche Grundstückshandel entfalte eine Sogwirkung für alle privat gehaltenen Objekte. Dies ist nicht der Fall. Bei Ent- oder Bestehen eines gewerblichen Grundstückshandels stellt die Frage, ob auch weitere…