Wir sind der starke Partner an Ihrer Seite, wenn Sie einer Steuerstraftat verdächtigt werden oder unzutreffende Deklarationen aus der Vergangenheit ordnungsgemäß richtigstellen möchten.
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Kernkompetenz

Von der strafbefreienden Selbstanzeige als Präventivmaßnahme bis hin zur Verteidigung in einem bereits eröffneten Steuerstrafverfahren stehen wir Ihnen zur Seite, um ein bestmögliches Ergebnis zu erzielen.

Leistung

Wer einer Steuerstraftat nach der Abgabenordnung verdächtigt wird, steht neben strafrechtlichen Problemstellungen oftmals auch steuerlichen Fragen gegenüber, die wir gerne zügig und umfassend für Sie klären.

Alles aus einer Hand.

Mit unserem ganzheitlichen Beratungsansatz können wir alle zur Strafbefreiung oder -milderung erforderlichen Schritte aus einer Hand durchführen und dabei bestmöglich aufeinander abstimmen.

Detailliertes Leistungsspektrum

    • Einschätzung der Situation
    • Vorbereitende Maßnahmen
    • Richtigstellung von Erklärungen
  • Vertretung im gerichtlichen Verfahren
  • Korrespondenz mit dem Finanzamt
  • Strafbefreiende Selbstanzeige

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Unser Expertenteam steht Ihnen gerne zur Verfügung.

Telefon: 0241 / 470 86-0

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