Die jahrzehntelange Beratung von Mandanten aus dem gemeinnützigen und kommunalen Sektor ermöglicht es uns, Sie bei der Umsetzung Ihrer Ideen kompetent zu unterstützen und in Streitfällen Ihre Interessen effizient durchzusetzen
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Kernkompetenz

Seit Jahrzehnten unterstützt VBR eine Vielzahl von Mandanten im sog. „Non-Profit-Sektor“, d.h. insbesondere gemeinnützige Körperschaften (Vereine, Stiftungen, gGmbH), Körperschaften des öffentlichen Rechts (Kommunen, AöR, Zweckverbände) sowie Berufsverbände. Hierzu gehören auch kommunale Beteiligungs­gesellschaften.

Leistung

Zu den Leistungsbereichen von VBR im Non-Profit-Sektor gehört insbesondere die Wirtschafts­prüfung (bspw. Abschluss­prüfungen, Mittel­verwendungs­nachweise), die Steuer­beratung (bspw. Gestaltungs­beratung bei Umstrukturierungen, Abwehr­beratung bei steuerlichen Außen­prüfungen,) und die Rechtsberatung (bspw. Gestaltung von Gesellschafts­verträgen, Stiftungs- und Vereins­satzungen, Prüfung arbeits­rechtlicher Belange). Aufgrund der Vielzahl und Vielfalt unserer Mandanten im Non-Profit-Sektor haben wir einen umfassenden Überblick über aktuelle Themen und Gestaltungsideen, die Sie interessieren könnten.

Alles aus einer Hand.

Aufgrund unsere inter­disziplinären Ausrichtung und Mehrfach­qualifikationen unserer Mitarbeiter sind wir in der Lage, Sie effizient und umfassend zu beraten, von der Konzeptionierung einer Idee über die Wirtschaftlichkeits­berechnung und Abstimmung mit der Finanz­verwaltung bis zur konkreten vertragliche Umsetzung.

Unsere vielfältigen Erfahrungen in der gerichtlichen Abwehrberatung vor den Finanz­gerichten, dem Bundes­finanzhof und dem Europäischen Gerichtshof ermöglichen es uns daneben, in den vermehrt auftretenden Streitfällen Ihre Interessen kompetent bis zur letzten Instanz zu vertreten.

Detailliertes Leistungsspektrum

    • Prüfung und Beratung von Krankenhäusern, Alten-/Jugend-/Behinderten-Pflegeeinrichtungen und sonstigen Wohlfahrtseinrichtungen sowie spendensammelnden Organisationen und Stiftungen
    • Prüfung und Beratung von Kommunen und kommunalen Unternehmen, Erstellung von Spartenrechnungen
    • Umsetzungsberatung im Zusammenhang mit § 2b UStG für Kommunen
    • Etablierung von gemeinnützigen Konzernstrukturen
    • Etablierung von gemeinnützigen Stiftungsstrukturen im Rahmen der Nachlassplanung
    • Beratung bei Privatisierungen, Rekommunalisierungen, Outsourcingmodellen oder Betriebsübertragungen sowie Erstellung/Prüfung damit verbundener Sonderbilanzen
  • Begleitung bei steuerlichen Betriebsprüfungen
  • Gutachterliche Ausarbeitung von Gestaltungsmodellen
  • Erstellung/Prüfung von Mittelverwendungsnachweisen
  • Prüfung nach § 53 HGrG (Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung)
  • Kreditwürdigkeits-, Untreue- und Sonderprüfungen, rechtliche und steuerliche Begleitung von Unternehmenskäufen und -umwandlungen
  • Erstellung von Steuererklärungen
  • Insolvenzprüfungen

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Unser Expertenteam steht Ihnen gerne zur Verfügung.

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