Ermäßigung der Grunderwerbsteuer in 2022 um 2 % (NRW)

Die Grunderwerbsteuer beträgt in einigen Bundesländern – darunter auch NRW – bis zu 6,5 % der Bemessungsgrundlage, also üblicherweise 6,5 % des Kaufpreises. Immerhin gibt es in NRW nun eine Entlastung: Für Kaufverträge über bestimmten Grundbesitz, die in 2022 beurkundet wurden, werden auf Antrag 2 Prozentpunkte als Zuschuss von der NRW.Bank über das Programm NRW.Zuschuss Wohneigentum gezahlt. Die NRW.Bank ist die Förderbank des Landes Nordrhein-Westfalen. Die genauen Voraussetzungen für die Erlangung des Zuschusses sind wie folgt:

  • Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum oder Bauland zur Bebauung mit einer selbst genutzten Wohnimmobilie,
  • Eigennutzung durch die Erwerbende Person und nicht durch einen Dritten,
  • Abschluss des notariell beurkundeten Kaufvertrages zwischen dem 1. Januar 2022 und dem 31. Dezember 2022,
  • Nachweis der Selbstnutzung als Hauptwohnsitz spätestens innerhalb von drei Jahren ab Beantragung des Zuschusses,
  • Beantragung des Zuschusses zwischen dem 30. August 2022 und dem 30. Juni 2023 über das Onlineportal der NRW.BANK

Hinweis: Der Förderungsbetrag ist auf EUR 10.000 je Erwerbsvorgang begrenzt, so dass ein Kaufpreis von bis zu EUR 500.000 begünstigt ist. Bei einem Kaufpreis von EUR 1.000.000 läge die effektive Grunderwerbsteuer damit bei (durchschnittlich) 5,5 %.

Wir beraten und unterstützen Sie gerne bei der Beantragung der Fördermittel und stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Kontaktieren Sie gerne unsere Hauptniederlassung in Aachen unter 0241 / 470860.

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Dr. Christian Mirbach

Diplom-Finanzwirt, Steuerberater, Master of Laws